Leistungssport mit Handycap

Para-Dressur

Dressurreiten als Sport für Reiter mit Handicap erweitert das Angebot sportlicher Aktivitäten in einer Richtung, die bisher nur Nichtbehinderten zugänglich war.

Im Leistungssport nehmen Reiter mit Behinderungen sowohl an Regelturnieren gemeinsam mit Nichtbehinderten als auch an speziellen Behindertenturnieren teil.

Ähnlich wie in Rollstuhlsportarten (z.B. Rollstuhlbasketball) gibt es auch im Reiten als Sport für Menschen mit Behinderungen eine Einteilung der Reiter aufgrund der Schwere der Behinderung in sogenannte „Grades“. Hiermit soll sichergestellt werden, dass „vergleichbare“ Einschränkungen zu „vergleichbaren“ Leistungen führen. Für jedes Grade existieren eigene Aufgaben.

Das Dressurreiten für Reiter mit Behinderungen ist bereits seit Atlanta 1996 eine Paralympische Disziplin. Die weltweite Entwicklung ist nahezu phänomenal. Wurde bis Sydney im Jahr 2000 ausschließlich auf zugelosten Fremdpferden des Gastgeberlandes gestartet, gehen die Reiter seit Athen 2004 auf ihren eigenen Pferden ins Viereck. Hierdurch ist das Niveau der reiterlichen Leistungen, aber auch die Qualität der Pferde immens gestiegen.

Im Jahre 2006 ist der Para-Equestrian-Sport offiziell als achte Disziplin von der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) aufgenommen worden und steht hiermit gleichberechtigt zu allen anderen Pferdesportdisziplinen.

2010 wird zum ersten Mal in der Geschichte eine gemeinsame Weltmeisterschaft mit allen acht Disziplinen im amerikanischen Lexington/ Kentucky ausgerichtet. Damit ist der Pferdesport für sämtliche Sportarten „Vordenker“ und „Vorreiter“ für die Integration des Behindertensports.

Bei der Beurteilung der Leistungen in allen Grades wird sehr viel Wert auf das korrekte Reiten, die Linienführung, die Einwirkung des Reiters, die Losgelassenheit des Pferdes etc. gelegt.

In den Küren ist es in allen Startklassen möglich, höhere Dressurlektionen zu zeigen. Allerdings gibt es aus Sicherheitsgründen bestimmte Einschränkungen (z.B. darf ein Grad III Reiter keine Galopppirouetten reiten, während Trabtraversalen etc. erlaubt sind).

Anhand dessen, wie das Pferd geht, kann jeder die Einwirkung des Reiters erkennen und beurteilen. Man wird sich wundern, wie schnell sich jedes Pferd auf die „andere Art der Hilfegebung“ einstellen kann und will. Hier ist danach gefragt, das Pferd nicht mit Kraft zu reiten, sondern mit Know-how. Jeder von uns kennt seine Einschränkungen und hat gelernt, dem Pferd trotzdem mitzuteilen, was man vom ihm will.

 

Zusätzliche Hilfsmittel (Kompensatorische Hilfen), wie:

die Verwendung der Stimme, spezielle Zügel, Handgriff am Sattel, Riemchen am Steigbügel, zwei Gerten, Zügel am Steigbügel, Anderson stirrups, erhöhter Sattelkranz etc. Sporen z. Bsp. sind immer dann erlaubt, wenn eine ausreichende Beinkonrolle vorliegt (Tierschutz),

werden in einem sogenannten Sportgesundheitspass eingetragen. Zu den Grades erfolgt dann noch der Bezug zu einem Profil 1 bis 22, um diese kompensatorischen Hilfen in jedem Einzelfall zu genehmigen und auch zu vermerken.

 

Die Hilfsmittel sind speziell auf einen Reiter konzipiert und sollen das harmonische Miteinander -Pferd und Reiter- ermöglichen.

 

Wettkampfklassen (Grades) im Para-Dressur Sport

Es gibt 5 verschiedene Startklassen (engl.: Grades), in denen jeweils mehrere „Profile“ zusammengefasst werden. Diese Behinderungen können höchst unterschiedlich sein, es kommt nur auf die Möglichkeit der Einwirkung auf das Pferd an. Diese wird bei der Klassifizierung der ReiterInnen ermittelt und einem Profil zugeordnet.

 

• Grade I

• Grade II

• Grade III

• Grade IV

• Grade V

 

In Grade I starten die am schwersten behinderten ReiterInnen. Die Athleten sind hauptsächlich Rollstuhlbenutzer, entweder mit geringer Rumpfbalance oder mit begrenzter Arm- und Beinfunktionen. Athleten mit komplett fehlender Rumpfbalance bzw. Koordinationsfähigkeit, aber guten Armfunktionen sind auch in dieser Klasse startberechtigt. Geritten werden Prüfungen ausschließlich im Schritt.

In Grade II starten ebenfalls meistens Rollstuhlbenutzer mit starken Einschränkungen der Beinfunktionen und der Rumpfbalance. Meist sind auch die Funktionen/Koordinationsfähigkeiten des Oberkörpers und/oder der Arme stark eingeschränkt. Die Prüfungen bestehen aus Schritt- und kleineren Trabsequenzen. 

In Grade III starten oft Rollstuhlbenutzer mit starken Einschränkungen der Beinfunktionen und/oder der Rumpfbalance, aber mit guten bis leicht behinderten Armfunktionen. Athleten mit starker einseitiger Funktionseinschränkung in Arm, Rumpf und Bein sind auch in dieser Klasse startberechtigt. Die Prüfungen bestehen aus Schritt- und Trabsequenzen und wahlweise in der Kür mit bestimmten Galopplektionen. 

Grade IV ist ein „Sammelbecken“ verschiedenster Handicaps. Die Athleten können in der Regel ohne Unterstützung gehen. Sie haben Behinderungen entweder an einem Arm und einem Bein, mäßige Behinderungen in beiden Armen und beiden Beinen oder schwere Behinderungen der Arme. Athleten, die als B1 (blind) klassifiziert sind, können auch in dieser Klasse starten, ebenso Menschen mit mentalen Einschränkungen. Die Prüfungen bestehen aus Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen. Die Anforderungen entsprechen vergleichbar der Klasse L im Regelsport. 

Grade V - ReiterInnen müssen Aufgaben vergleichbar zur Dressur der Klassen L bis M im Regelsport auf „Normalturnieren“ absolvieren. Die Athleten haben Behinderungen nur in einer oder zwei Gliedmaßen oder Einschränkungen der Sehfähigkeit. Etwa eine Behinderung der Hand oder auch das Fehlen einer Hand berechtigt genauso zum Start in dieser Klasse wie das Fehlen eines Unterschenkels. Die Prüfungen bestehen aus Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen, wobei die Kür viele hochklassige Lektionen enthalten kann, wie z.B. 3er und 4er Wechsel, halbe Galopppirouetten etc. Piaffe und Passage sind nicht erlaubt.



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